Eisenbahn-Bundesamt lehnt Antrag der Umwelthilfe zur Gäubahn ab


STUTTGART / BONN | Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat den Antrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) als unbegründet zurückgewiesen, die wegen Stuttgart 21 notwendige Unterbrechung der Gäubahn auf Stuttgarter Stadtgebiet zu unterbinden.

“Das haben wir auch nicht anders erwartet”, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch am Dienstagmorgen. Man habe bereits beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Klage gegen das Eisenbahn-Bundesamt eingereicht, hieß es. Die Klage richtet sich gegen das EBA, weil es die Pläne der Bahn laut DUH nicht fristgerecht abgelehnt hat.

Die Deutsche Umwelthilfe hatte argumentiert, dass die Unterbrechung der Strecke wegen Umplanungen an anderer Stelle des Projekts länger dauere als ursprünglich genehmigt. Dem widerspricht das Eisenbahn-Bundesamt in Bonn nun. “Die Planfeststellungsbeschlüsse setzen keine Dauer für die Unterbrechung der Gäubahn fest”, sagte eine Sprecherin der Behörde am Dienstag.

Als Gäubahn wird die Eisenbahnstrecke von Stuttgart über Böblingen, Horb und Singen weiter nach Zürich bezeichnet. Die Deutsche Bahn will sie bis zur Fertigstellung des Pfaffensteigtunnels zwischen Böblingen und dem Stuttgarter Flughafen vom Stuttgarter Hauptbahnhof abhängen und auf dem Regionalbahnhof in Stuttgart-Vaihingen enden lassen. Der geplante elf Kilometer lange Tunnel soll von Böblingen die Züge der Gäubahn über den Flughafen direkt an die neue Zulaufstrecke zum Tiefbahnhof in Stuttgart bringen.


dpa