Bahnunternehmen müssen bei Verspätungen durch Notfälle nicht mehr zahlen

BERLIN | Bei Zugausfällen und -verspätungen müssen Bahnunternehmen in der EU keine Entschädigungen mehr zahlen, wenn außergewöhnliche Umstände der Grund sind. Das geht aus der neuen EU-Verordnung „über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr“ hervor, die am Mittwoch in Kraft getreten ist. Bisher konnten Fahrgäste durch die Verordnung … Bahnunternehmen müssen bei Verspätungen durch Notfälle nicht mehr zahlen weiterlesen