Bahnunternehmen müssen bei Verspätungen durch Notfälle nicht mehr zahlen
BERLIN | Bei Zugausfällen und -verspätungen müssen Bahnunternehmen in der EU keine Entschädigungen mehr zahlen, wenn außergewöhnliche Umstände der Grund sind. Das geht aus der neuen EU-Verordnung “über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr” hervor, die am Mittwoch in Kraft getreten ist. Bisher konnten Fahrgäste durch die Verordnung … Bahnunternehmen müssen bei Verspätungen durch Notfälle nicht mehr zahlen weiterlesen
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