Kurzmeldung: Nach Prozess gegen Fahrdienstleiter: Nebenklage-Anwalt will DB zivilrechtlich belangen

Ein Vertreter der Nebenklage will nach Ende des Prozesses gegen den Fahrdienstleiter des Zugunglücks von Bad Aibling zivilrechtlich gegen die Deutsche Bahn vorgehen.

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Friedrich Schweikert, einem der Nebenklage-Anwälte, trage die Deutsche Bahn ein “Mitverschulden” am Zugunglück vom 9. Februar 2016 in der Nähe von Bad Aibling. Er wolle daher “in jedem Fall zivilrechtlich” gegen das Unternehmen vorgehen. Weil es aber nicht möglich sei, einen Mitarbeiter der Bahn herauszupicken, könne man nicht strafrechtlich gegen sie vorgehen. Daher werde er den zivilrechtlichen Weg gehen, berichtet Radio Charivari.

Das Urteil gegen den damaligen Fahrdienstleiter wird am Montag erwartet. Die Staatsanwaltschaft forderte am Freitag in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von vier Jahren (Bahnblogstelle berichtete).


Meldung vom 04.12.2016

red