?Kinder im Gleis sorgen für Polizeieinsatz – Die Bundespolizei appelliert: „Bahnanlagen sind keine Spielplätze!“

Das Betreten von Gleisanlagen ist nicht nur äußerst lebensgefährlich sondern auch verboten. Züge können, anders als Fahrzeuge auf der Straße, nicht ausweichen und haben aufgrund ihrer großen Masse einen Bremsweg von bis zu 1.000 Metern. Auch sind moderne Züge wesentlich leiser als ihre Vorgängermodelle und daher erst sehr spät zu hören. Erwachsene sollten grundsätzlich Ihrer Vorbildfunktion gegenüber Kindern gerecht werden und offen mit ihren Kindern über die tödlichen Gefahren sprechen.

Anlass zu diesem erneuten Appell der Bundespolizei ist ein Vorfall vom Wochenende bei denen sich Kinder im Gleisbereich aufhielten: Am Samstag meldete ein Triebfahrzeugführer der Citybahn drei spielende Kinder im Gleisbereich auf der Strecke Stollberg – Glauchau im Bereich des Haltepunktes Rödlitz.
Beamte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz begaben sich sofort zum Ereignisort. Unmittelbar im Gleisbereich konnten keine Kinder mehr festgestellt werden. Durch eine Nachschau bzw. Nachfrage bei den Anwohnern in unmittelbarer Umgebung des Gleisbereiches konnten die drei Kinder ausfindig gemacht werden. Diese waren sich der Gefahren nicht bewusst. Sie wurden vor Ort von den Beamten belehrt und über die Gefahren aufgeklärt. Glücklicherweise kam es nicht zu Personenschäden.

Polizeioberkommissar André Leistner – verantwortlich für Polizeiliche Kriminalprävention in der Bundespolizeiinspektion Chemnitz: „Jeder Unfall ist einer zu viel. Wir wollen nur, dass alle Kinder wieder gesund und munter vom Spielen nach Hause kommen.“ Er wird in den nächsten Tagen Kontakt mit den Schulen der Kinder aufnehmen, um dort im Rahmen der Prävention über die Gefahren der Bahn aufzuklären.

red/BPol

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